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eRezeptpflicht ohne HMG-Anpassung
Die Einführung der Pflicht für Verschreiber von Arzneimitteln, ein Arzneimittelrezept grundsätzlich elektronisch auszustellen (eRezeptpflicht), ist ohne Anpassung im Heilmittelgesetz (HMG) durch Änderung der Arzneimittelverordnung (VAM) zulässig. Dies belegt das beiliegende Memorandum von Dr.med. und lic.iur. HSG Andreas Wildi (WalderWyss) vom 9. August 2023. Download → IG eHealth Memorandum eRezeptpflicht ohne Gesetzesanpassung.pdf