Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) an das Parlament überwiesen. Damit wird das bisherige elektronische Patientendossier (EPD) grundlegend neu ausgerichtet und durch das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) ersetzt. Ziel ist es, die Akzeptanz und den Nutzen der digitalen Patientenakte im Schweizer Gesundheitswesen signifikant zu steigern.
Das E-GD soll künftig automatisch und kostenlos für die gesamte Bevölkerung mit Wohnsitz in der Schweiz eröffnet werden, wobei die Freiwilligkeit und die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten weiterhin gewährleistet bleiben – Widerspruch oder Löschung sind jederzeit möglich.
Die zentrale Neuerung liegt in der klaren Struktur und der Teilnahmeverpflichtung aller relevanten Akteure:
- Verpflichtung zur Nutzung: Neu müssen sich nicht nur Spitäler und Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker oder Physiotherapeuten, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, am E-GD beteiligen und behandlungsrelevante Daten eintragen.
- Zentrale Infrastruktur und klare Aufgabenteilung: Der Bund verantwortet künftig die zentrale technische Infrastruktur und die schweizweit einheitliche Lösung, während die Kantone für die Betriebskosten aufkommen und über Gemeinschaften den niederschwelligen Zugang und Support (Kontaktstellen) sicherstellen.
Das E-GD bündelt alle relevanten Gesundheitsinformationen, vermeidet Doppelspurigkeiten und verbessert dank obligatorischer technischer Standards den Informationsfluss sowie die Behandlungsqualität entlang der gesamten Versorgungskette. Das neue System mit gestärktem Datenschutz soll nach der parlamentarischen Beratung voraussichtlich bis 2030 eingeführt werden.
→ Vollständige Medienmitteilung vom 5.11.2025 des Bundesamts für Gesundheit
