Die Interessengemeinschaft IG eHealth begrüsst es, dass der Kanton Zürich Standards im Bereich digitaler Anwendungen verpflichtend einsetzen will.
Im Falle der Verpflichtung der Leistungserbringer zu bestimmten Anwendungen, muss die Tiefenintegration in die Primärsoftware mit öffentlichen Mitteln mitfinanziert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer Daten einmal erfassen müssen und diese mehrmals verwendet werden können (z. B. in der Krankengeschichte oder zur Ausstellung eines elektronischen Rezepts).
Das PDF der → Vernehmlassungseingabe der IG eHealth einsehen.
