Vernehmlassungseingabe zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich

Die Interessengemeinschaft IG eHealth begrüsst es, dass der Kanton Zürich Standards im Bereich digitaler Anwendungen verpflichtend einsetzen will.

Im Falle der Verpflichtung der Leistungserbringer zu bestimmten Anwendungen, muss die Tiefenintegration in die Primärsoftware mit öffentlichen Mitteln
mitfinanziert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die
Leistungserbringer Daten einmal erfassen müssen und diese mehrmals
verwendet werden können (z.B. in der Krankengeschichte oder zur
Ausstellung eines elektronischen Rezepts).


Das PDF der Vernehmlassungseingabe ➔ der IG eHealth einsehen.