Die IG eHealth hat eine Stellungnahme zur «Teilrevision Spitalversorgungsgesetz (SpVG)» des Kantons Bern eingereicht. Mit der Vorlage wird eine digitale Gesundheitsplattform für die Listenspitäler und Geburtshäuser im Kanton eingeführt. Alle öffentlichen Spitäler werden dabei verpflichtet das Klinikinformationssystem EPIC Systems zu verwenden.
Die geplante Revision des Berner Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) sieht eine neue digitale Gesundheitsplattform vor, welche die Zusammenarbeit zwischen den Spitälern verbessern soll. Die IG eHealth unterstützt das Ziel einer digitalen Vernetzung grundsätzlich, hat aber bezüglich der konkreten Umsetzung Kritikpunkte. Die vorgeschlagene Lösung birgt Risiken und verstösst gegen wichtige Grundsätze.
Das vorgeschlagene Gesetz begünstigt die Insel Gruppe und die Kliniksoftware von EPIC Systems. Dies verstösst laut IG eHealth gegen das öffentliche Beschaffungsrecht und schafft ein unerwünschtes Monopol. Eine offene Ausschreibung ist nötig, um Wettbewerb und faire Preise zu gewährleisten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vermischung von interner KIS und der kantonalen Datenplattform. Diese Kopplung ist technisch unnötig, schränkt die Wahlfreiheit der Spitäler ein und birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Ein Ausfall könnte die gesamte Spitalversorgung des Kantons lahmlegen.
Zudem bemängelt die IG eHealth den Ausschluss privater Spitäler und die unklare Situation bezüglich der Datensouveränität. Letztere sind im Gesetz nicht geregelt. Sie fordert eine Lösung, die auf offenen Standards basiert und alle Leistungserbringer gleichermassen einbindet.
Das PDF der Vernehmlassungseingabe ➔ einsehen.