sda) Patientinnen und Patienten sollen einen Medikationsplan erhalten müssen, sofern sie mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Das Parlament hat eine alte Forderung bekräftigt und will den Bundesrat zur Ausarbeitung einer entsprechenden Rechtsgrundlage verpflichten. Nach dem Ständerat nahm am Donnerstag auch der Nationalrat eine Motion von Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) mit 111 zu 66 Stimmen bei 9 Enthaltungen an. Damit ist der Vorstoss überwiesen.
Der Motionär möchte mit vom Bund erstellten und bewirtschafteten Medikationsplänen die Sicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten erhöhen. Die sogenannte Polymedikation berge das Risiko von Nebenwirkungen und Interaktionen. Der Bundesrat solle bei der Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen auch die Rollen, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung klären.
Gesundheitsminister Alain Berset unterstützte das Anliegen inhaltlich, gab aber zu bedenken, dass der Bundesrat bereits an der Arbeit sei. Bereits 2019 hatte das Parlament einen ähnlichen Vorstoss von Stöckli an die Regierung überwiesen. Der neue Vorstoss verzögere diese Arbeiten nur, so Berset. Stöckli konterte im Ständerat, dass er lieber noch ein Jahr länger warte, dafür aber ein gutes Paket erwarte. So könnten beispielsweise auch Arbeiten beim elektronischen Patientendossier mit einbezogen werden.
Quelle → www.parlament.ch
Link zur Motion Stöckli: 21.3294