Die IG eHealth bedankt sich beim Bundesrat für den Gesetzesentwurf und die Möglichkeit, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Der Reformvorschlag wird im Grundsatz begrüsst. Die Stossrichtung stimmt, es gibt aber beträchtliche Lücken, die im Rahmen der EPDG-Revision zu schliessen sind.
Die IG eHealth hat Grundsätze definiert, die es für ein funktionierendes und nutzenbringendes EPD braucht:
1. «Digital First» / «Once-Only-Prinzip» / Tiefenintegration
2. Obligatorische Nutzung des EPD
3. Schweizweit einheitliche, zentrale technische Infrastruktur
4. Freie Wahl der Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft gewährleisten
5. Minimales Data Set definieren
6. Sekundärnutzung der Daten für Forschung
7. Zertifizierungsvoraussetzungen
8. Gesetzliche Grundlage zur Nutzung EPD-Infrastruktur für Zusatzdienste
9. Konsequente Finanzierung der Aufwände
10. Unverhältnismässige Sanktionen
In der Beilage finden sich konkrete Gesetzesänderungsvorschläge:
Download → Vernehmlassungseingabe IG eHealth: EPDG-Revision (Teil 2 – umfassende Revision – 2023-10-18_Revision-EPDG_IG eHealth.pdf