Vernehmlassungseingabe Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten

Bundeshaus Eingang Süd von Bundesterrasse

Die IG eHealth hat fristgereicht eine Vernehmlassungseingabe zur «Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)» eingereicht. Mit der Vorlage sollen die bestehenden Rechtsgrundlagen angepasst werden, um das Prinzip der einmaligen Datenerhebung im stationären Bereich umzusetzen.

Ziel ist es, den Aufwand für die Leistungserbringer zu reduzieren. Die IG eHealth unterstützt die Vorlage, hat aber gewisse Vorbehalte, die aus ihrer Sicht geändert werden müssen. Diese sind in der Vernehmlassungseingabe (siehe PDF-Anhang) aufgeführt.

Die Umsetzung der Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten («Once-Only-Prinzip») ist nur möglich, wenn alle Aufgaben in der Primärsoftware tiefenintegriert sind. Die Tiefenintegration muss für alle Aufgaben, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert werden.

Für die Finanzierung der Kosten der Tiefenintegration fehlt ein Markt. Wenn keine oder zu wenig öffentliche Mittel investiert werden, wird es auch kein interoperables Gesundheitswesen geben.


Das PDF der Vernehmlassungseingabe ➔ einsehen.