Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eröffnet. Ziel ist es, das Prinzip der einmaligen Datenerhebung («Once-Only-Prinzip») umzusetzen.
Spitäler sollen die erforderlichen Daten an eine vom Bundesamt für Statistik geführte Plattform übermitteln, um den Datenfluss zu vereinfachen und zu verbessern.
Weitere Informationen und die Unterlagen zur Vernehmlassung ➔ finden Sie hier.