Bundesrat stellt Weichen für die Weiterentwicklung des EPD
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll künftig in der Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielen. Es stärkt die Qualität der medizinischen Behandlung, erhöht die Patientensicherheit und steigert die Effizienz des Gesundheitssystems. Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) möchte der Bundesrat das EPD weiterentwickeln, damit es sein volles Potenzial entfalten kann.
Um der im Vernehmlassungsverfahren weithin geäusserten Forderung nachzukommen und die Nutzung des EPD zu erhöhen, soll die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat diesen Richtungsentscheid an seiner Sitzung vom 27. September 2024 gefällt. Diese Anpassung wird in die Botschaft zur EPDG-Revision aufgenommen.
Kurzfazit der IG eHealth
Die IG eHealth unterstützt den Vorschlag des Bundesrats. Dieser entspricht den Forderungen, welche die IG eHealth im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gestellt hat. Es wird aber ein weiter und steiniger Weg bis das EPD funktionsfähig und verbreitet ist:
- Die Kommunikation des Bundesrats dürfte weitere Investitionen über Jahre verzögern. Bereits DigiSanté hat dazu geführt, dass weniger investiert wird.
- Soll das EPD gerettet werden, so muss der Staat die Tiefenintegration der Primärsoftware-Anbieter vor der Inkraftsetzung der umfassenden Revision (wohl ab 2030) für nutzenstiftende Anwendungen mitfinanzieren.
- Im Fokus stehen Anwendungen mit Bezug zur Medikation: eMedikationsplan, E-Rezept und eImpfplan.
Link zur Medienmitteilung Bundesrat vom 27.9.2024: Bundesrat stellt Weichen für die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers ➔